Download ZuchtprogrammeIm Jahr 2018 wurden in den Zuchtverbänden neue Satzungen verabschiedet. Aufgrund einer liberaleren Auslegung des Tierzuchtgesetzes sind jetzt Änderungen aller Zuchtprogramme erforderlich.

Das Tierzuchtrecht sieht jetzt vor, dass männliche und weibliche Nachkommen aufgestiegener Tiere ins Hauptbuch eingetragen werden müssen. Zudem gibt es jetzt die Möglichkeit für gefährdete und / oder robuste Ziegenrassen ein liberaleres Schema anzuwenden.

Die überarbeiteten Zuchtprogramme sind bundesweit abgestimmt, beschlossen und von der Genehmigungsbehörde in Niedersachsen bewilligt. Am 01.01.2022 treten alle Änderungen in Kraft.

Im Jahr 2018 wurden in den Zuchtverbänden neue Satzungen verabschiedet. Die Satzungen haben einen Teil A für die vereinsrechtlichen Bestimmungen und einen Teil B mit Grundbestimmungen für die Herdbuchzucht. Alles Weitere ist in einer Richtlinie über Leistungsprüfungen, die vom Bundesverband beschlossen wurde, und in Zuchtprogrammen für alle herdbuchmäßig betreuten Rassen geregelt.
Aufgrund einer liberaleren Auslegung des Tierzuchtgesetzes zu den Aufstiegsregelungen sind jetzt Änderungen aller Zuchtprogramme erforderlich. Das Tierzuchtrecht sieht jetzt vor, dass männliche und weibliche Nachkommen aufgestiegener Tiere ins Hauptbuch eingetragen werden müssen. Zudem gibt es jetzt die Möglichkeit für gefährdete und / oder robuste Ziegenrassen ein liberaleres Schema anzuwenden.

Derzeit werden die 95 Zuchtprogramme aller in Deutschland betreuten Schaf- und Ziegenrassen überarbeitet. Hierfür wurde auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe aus 7 Zuchtleitern gegründet. Ziel ist es, künftig bundesweit einheitliche Zuchtprogramme zu haben.

Grundsätzlich wird es künftig drei verschiedene Schemata hinsichtlich der Einteilung des Zuchtbuchs und der geltenden Aufstiegsregelung geben:

Schema1: Gilt für weit verbreitete Rassen, die nicht oder nur gering gefährdet sind (Bsp: Schwarzköpfiges Fleischschaf, Burenziege). Für die Körung eines Bockes in Klasse A darf die Großmutter mütterlicherseits in Klasse C des Herdbuchs stehen.

Schema 2: Steht für stärker gefährdete Rassen, Landschafrassen, Robustrassen (Bsp: Rauhwolliges Pommersches Landschaf, alpine Schafrassen, Bunte Deutsche Edelziege). Für die Körung eines Bockes in Klasse A müssen die Eltern und Großeltern im Zuchtbuch stehen, es gibt wie bei Schema 1 kein Vorbuch für Böcke. Das Schema entspricht der Ausnahmegenehmigung im TZG. Dieses Schema kann für o.g. Rassen umgesetzt werden – muss es aber nicht verpflichtend.

Schema 3: Ist für stark gefährdete Rassen vorgesehen (Bsp: Ungarisches Zackelschaf, Walliser Schwarzhalsziege). Für die Körung eines Bockes in Klasse A müssen die Eltern und Großeltern nur im Zuchtbuch stehen, es gibt ein Vorbuch für Böcke.


Zur Verdeutlichung der Mindestanforderungen zur Abstammung an die Körung eines Bockes wurden in allen Zuchtprogrammen entsprechende Schemata aufgenommen. Die überarbeiteten Zuchtprogramme sind bundesweit abgestimmt, beschlossen und von der Genehmigungsbehörde in Niedersachsen bewilligt. Am 01.01.2022 treten alle Änderungen in Kraft. Die neuen Zuchtprogramme finden Sie hier im Downloadbereich.