WolfFür Ziegen-, Schaf- und Gehegewildhalter gibt es eine landesweite finanzielle Unterstützung zur erstmaligen Anschaffung von Präventionsmaßnahmen. Dies sind mobile Einzäunungsmöglichkeiten wie Festzaunvarianten. Ebenso ist ein Nachtpferch förderfähig wie auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden
Um bei einem amtlich bestätigten Riss von Nutztieren durch den Wolf eine Entschädigung zu erhalten ist eine wolfsabweisende Einzäunung nach dem Grundschutzprinzip nachzuweisen!
Wie die Ansprüche bei einem wolfsabweisenden Herdenschutzzaun aussehen und welche verschiedenen Zäunungsvarianten anerkannt sind, ist im Merkblatt aufgeführt.

Fragen zur Zäunung und den damit verbundenen Bedingungen beantworten Ihnen die bekannten Fachberater für Schaf-und Ziegenzucht/-haltung

Ebenso ist Frau Elke Steinbach für den Bereich Herdenschutz tätig, Tel.: 0441 801-639 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fragen zum Antrag selbst richten Sie bitte an das Förderteam der LWK, Tel.: 0511 3665-1209/1210 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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