Die Verbände wurden vom Ministerium gebeten, ihre Mitglieder zu informieren:

„Feststellung des Ausbruches einer BTV-Infektion in Niedersachsen: Der Ausbruch einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit bei einem Schaf im Landkreis Ammerland wurde nach Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 25. Oktober 2023 bestätigt. Der betroffene Bestand wurde bereits gesperrt. Durch den Ausbruch verliert das gesamte Land Niedersachsen den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Niedersachsen hat das Bundesministerium gebeten, die EU-Kommission über den Widerruf des Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit BTV für das Bundesland Niedersachsen zu informieren.

Die aus dem Nachweis und dem Verlust des Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit BTV für Niedersachsen resultierenden Verbringungseinschränkungen und Anforderungen

an mögliche Verbringungen von empfänglichen Tieren in freie Zonen (in Deutschland und in andere Mitgliedstaaten), ergeben sich aus den Vorschriften der Delegierten Verordnungen (EU) 2020/689 und (EU) 2020/688 (Verbringen in andere Mitgliedstaaten) in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2016/429 („AHL“). In Bezug auf die Verbringungen von Tieren und Zuchtmaterial innerhalb von infizierten Zonen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen. Es sind jedoch allgemeine Pflichten der Unternehmer zu beachten.

Nähere Informationen zu den Verbringungsmöglichkeiten von BTV-empfänglichen Tieren aus bzw. innerhalb einer BTV-infizierten Zone und den damit verbundenen Anforderungen, wird das LAVES in Kürze auf den Webseiten „Tierseucheninfo“ (https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/) veröffentlichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Ausnahmemöglichkeiten für die Verbringung von nicht zur unmittelbaren Schlachtung bestimmten BTV-empfänglichen Tieren in BTV-freie Zonen (innerhalb Deutschlands) zunächst der Notifizierung bei der Europäischen Kommission und einer entsprechenden Veröffentlichung bedarf. Diese Veröffentlichung liegt bislang nicht vor. Derzeit ist eine Verbringung von Zuchttieren in andere EU-Länder somit nicht zulässig.“

Wir gehen davon aus, dass es sich auch in Niedersachsen um das Blauzungenvirus Serotyp 3 handelt (insgesamt sind 24 verschiedene Serotypen bekannt). In den Jahren 2006 ff hatten wir es mit dem Serotyp 8 zu tun und dagegen wurde auch ein Impfstoff entwickelt und eingesetzt. Derzeit gibt es keinen Impfstoff, der vor einer Infektion mit dem Serotyp 3 schützt. Informationen über die Blauzungenkrankheit des FLI.

Sicherlich werden Sie bald zahlreiche Berichte in der Fachpresse finden. Auf jeden Fall handelt es sich um eine anzeigepflichtige Seuche – auch Verdachtsfälle sollten dem Veterinäramt gemeldet werden. Wir gehen davon aus, dass es sich auch in Niedersachsen um das Blauzungenvirus Serotyp 3 handelt (insgesamt sind 24 verschiedene Serotypen bekannt). In den Jahren 2006 ff hatten wir es mit dem Serotyp 8 zu tun und dagegen wurde auch ein Impfstoff entwickelt und eingesetzt. Derzeit gibt es keinen Impfstoff, der vor einer Infektion mit dem Serotyp 3 schützt. Zur Information über die Blauzungenkrankheit haben wir eine Veröffentlichung des FLI beigefügt. Sicherlich werden Sie bald zahlreiche Berichte in der Fachpresse finden. Auf jeden Fall handelt es sich um eine anzeigepflichtige Seuche – auch Verdachtsfälle sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.

Hier ein paar Tipps, die Tierhalter berücksichtigen sollten:

- Alle Tiere sollten in einen guten Konditionszustand gebracht werden, damit das Immunsystem gestärkt wird und die Tiere entsprechend reagieren können
- Dazu zählt auch eine gute Mineralstoffversorgung. Allen Tieren sollte immer ausreichend gutes Tränkwasser zur Verfügung stehen
- Alle Tierbestände sollten häufiger als sonst kontrolliert werden, um Auffälligkeiten festzustellen; ggf. den Haustierarzt hinzuziehen
- Alle Risiken für andere Krankheiten (Innen- und Außenparasiten, Moderhinke usw.) sollten minimiert werden
- Anwendung von Repellentien am Tier zur Abwehr von Mücken, die das Virus übertragen (Aufgussmittel, Mittel zum Aufsprühen). Bitte wenden Sie sich an ihren Tierarzt. Die zugelassenen Mittel haben häufig eine Wirkungsdauer von ca. 6 Wochen. Ggf. sollte die Behandlung dann wiederholt werden.
- Mücken lieben Feuchtigkeit. Als Brutstätten für Mücken gelten Haufen mit Laub, Morast und Mist sowie Tümpel. Die Tiere sollten auf trockene Standorte gestellt werden. Wer die Möglichkeit hat kann seine Tiere auch aufstallen / nachts aufstallen.
- All diese Maßnahmen bieten leider keinen 1oo prozentigen Schutz und wir hoffen auf tiefere Temperaturen und einen kalten Winter.

Der hiesige Rinderzuchtverband hat die nächsten Auktionstermine bereits abgesagt. In Oldenburg findet am 4./5. November die Heimtiermesse „Mein Tier“ statt. Einige Züchter wollen dort sieben verschiedene Schafrassen zeigen und am
Informationsstand für die Schafhaltung und deren Produkte werben und für Fragen der Besucher zur Verfügung stehen. Seitens Veterinäramt gibt es derzeit keine Bedenken gegen den Auftrieb.

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